Berufsbildungsgesetz (BBiG): § .89 Bundesinstitut für Berufsbildung

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Berufsbildungsgesetz (BBiG): 
§ 89 Bundesinstitut für Berufsbildung

 

 

Teil 5
Bundesinstitut für Berufsbildung

§ 89 Bundesinstitut für Berufsbildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Bonn.


 Red 20220722

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