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Ab 14 Jahren...

Mit 14 Jahren gilt man offiziell als "Jugendlicher". Aus dieser Tatsache ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten.

Adoption
Ein Jugendlicher kannt nicht gegen seinen Willen adoptiert werden

Alkohol
Als Jugendlicher nicht erlaubt

Aufenthalt in Gaststätten
Als Jugendlicher nur eingeschränkt erlaubt

Rauchen
Beim Rauchen in der Öffentlichkeit heißt es allgemein: unter 16 Jahren nicht erlaubt! 

In Discos, Tanzen gehen
Einem Jugendlichen unter 16 ist der Zutritt in Discotheken nicht gestattet, Ausnahme: wird die Veranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe, z.B. einem Jugendhaus durchgeführt, dann können Kinder bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr weitertanzen. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten gelten diese Bestimmungen nicht, d.h. der Jugendliche kann mit ihm überall hingehen.

Ins Kino gehen
Auch Filme werden nach bestimmten Kriterien verschiedenen Altersgruppen zugeordnet und entsprechend freigegeben. Das heißt, Jugendliche können sich nur einen Film im Kino anschauen, wenn er für deren jeweilige Altersgruppe freigegeben und ausgewiesen ist.

Für alle Altersgruppen gilt bei entsprechender Freigabe:

  • Zusammen mit einem Erziehungsberechtigten können zu jeder Tageszeit Filme angeschaut werden.
  • Ohne einen Erziehungsberechtigten darf ein Jugendlicher lediglich Filme anschauen, die um 22 Uhr enden.

Religion
Ein Jugendlicher mit 14 Jahren ist religionsmündig, d.h. er kann sich alleine entscheiden, zu welcher Religion er sich bekennen möchte.

Strafmündigkeit
Das heißt, ein Jugendlicher muss sich für seine Taten vor Gericht verantworten. 


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