Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: |
Buchen Sie diesen Platz für Ihren Banner: Schon für 250 Euro können Sie einen Banner (halfsize 234x60) für 6 Monate buchen bzw. für 400 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Ihr Banner wird auf allen Einzelseiten unter berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de eingebunden. Einfach das Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns eine E-Mail. |
Ab 16 Jahren...
Mit 16 Jahren gilt man als "Jugendlicher", hieraus ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten:
Alkohol
Bier, Wein und ähnliche Getränke dürfen an über 16-Jährige ausgeschenkt werden.
Aufenthalt in Gaststätten
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, dürfen sich in Gaststätten bis 24 Uhr aufhalten.
Rauchen
Jugendlichen ab 18 Jahren ist es erlaubt, in der Öffentlichkeit zu rauchen. Das Jugendschutzgesetz wurde am 1.9.2007 geändert (davor war das Rauchen ab 16 Jahren erlaubt). Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein informatives Merkblatt zum Thema "Rauchen und Jugendschutz" herausgegeben, das man hier herunterladen kann.
In Discos, Tanzen gehen
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, können bis 24 Uhr in Discos bleiben. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten gelten diese Bestimmungen nicht, d.h. mit ihm kann der Jugendliche überall hingehen.
Ins Kino gehen
Auch Filme werden nach bestimmten Kriterien verschiedenen Altersgruppen zugeordnet und entsprechend freigegeben. D. h., Jugendliche können sich lediglich einen Film im Kino anschauen, wenn er für ihre jeweilige Altersgruppe freigegeben und ausgewiesen ist.
Für alle Altersgruppen gilt bei entsprechender Freigabe: zusammen mit einem Erziehungsberechtigten können Jugendliche zu jeder Tageszeit Filme sehen. Ohne einen Erziehungsberechtigten können Jugendliche nur Filme anschauen, die um um 24 Uhr enden.
Ehemündigkeit
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können heiraten, wenn ihr Partner volljährig ist und die Eltern und das Vormundschaftsgericht zustimmen.
Testament
Unter Aufsicht eines Notars können Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ein Testament errichten.
![]() |
Einfach Bild anklicken |
eBook zum BERUFSEINSTIEG im öffentlichen Dienst
Das eBook Berufseinstieg im öffentlichen Dienst richtet sich an Berufsstarter im öffentlichen Dienst und eignet sich gleichermaßen für Auszubildende, Praktikanten, Beamtenanwärter/innen und Referendare. Sie erhalten für die gesamte Ausbildungszeit eine gute Grundlage und Orientierung. Schließlich gelten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst viele Besonderheiten. Gerade für Beamtenanwärter/innen gelten speziellen Regelungen bei Einkommen, Arbeitszeit, Urlaub und der sozialen Absicherung, z.B. Beihilfe, Heilfürsorge, Pflege und Beamtenversorgung.
Das eBook ist verständlich geschrieben und übersichtlich gegliedert. >>>Der 150-seitige Ratgeber kann als OnlineBuch für 7,50 Euro bestellt werden
Zum Komplettpreis von nur 10 Euro können Sie mit dem OnlineService alle Publikationen des INFO-SERVICE lesen (Laufzeit 12 Monate) | Alle Bücher und eBooks des INFO-SERVICE können mit dem OnlineService gelesen werden, z.B. auch das eBook zum Berufseinstieg im öffentlichen Dienst |
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie den persönlichen Zugang zu umfassenden Infor-mationen zum öffentlichen Dienst und des Beamtenrechts (Bund und Länder). Sie finden mehr als zehn OnlineBücher und eBooks zu den wichtigsten Themen im Öffentlichen Dienst. Daneben finden Sie Merkblätter, Checklisten und Muster für den Schriftwechsel mit ihrer Behördenleitung. |
![]() |