Arbeitsverhältnisse werden durch Tarifvertrag geregelt

 

 

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Die Regelung der Arbeitsverhältnisse von Angestellten und Arbeitern wird tarifvertraglich vereinbart. Wie in der Privatwirtschaft werden Arbeitnehmer und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf der Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages beschäftigt.
Dieser Arbeitsvertrag unterliegt den allgemeinen Regeln des deutschen Arbeitsrechts und den spezifischen Regelungen der einschlägigen Tarifverträge.


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