Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)

 

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Auszubildende im öffentlichen Dienst der Länder

Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG): Übersicht

 

in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 11 vom 29. November 2021

Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits und
..…. *)
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
*) a) ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand, diese zugleich handelnd für
- Gewerkschaft der Polizei,
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
b) dbb tarifunion, vertreten durch den Vorstand, (ab dem Jahr 2013 bis 2014) dbb beamtenbund und
tarifunion, vertreten durch die Bundestarifkommission - (ab 2015) dbb beamtenbund und tarifunion,
vertreten durch die Bundesleitung

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ausbildungsvertrag, Nebenabreden

§ 3 Probezeit

§ 4 Ärztliche Untersuchungen

§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten

§ 6 Personalakten

§ 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit

§ 8 Ausbildungsentgelt

§ 9 Urlaub

§ 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

§ 11 Familienheimfahrten

§ 12 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel

§ 13 Entgelt im Krankheitsfall

§ 14 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

§ 15 Vermögenswirksame Leistungen

§ 16 Jahressonderzahlung

§ 17 Betriebliche Altersversorgung

§ 18 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19 Übernahme von Auszubildenden

§ 20 Abschlussprämie

§ 21 Zeugnis

§ 22 Ausschlussfrist

§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Laufzeit


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Red 20231115 / 20230503

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