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Auszubildende und ihre Ausbildungsvergütungen bei Bund/Kommunen und den Ländern (ohne Hessen) für das Jahr 2019
>>>Die aktuellen Ausbildungsvergütungen ab 01.12.2022 finden Sie hier
Hier die Tabellen für das Jahr 2019:
- Ausbildungsvergütungen (TVöD-Bund/Kommunen)
- Ausbildungsvergütungen in den Ländern (TV-L)
Ausbildungsvergütungen (TVöD-Bund/Kommunen)
In den Tarifverträgen für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund/ Kommunen) sind die Ausbildungsentgelte geregelt. Die Vergütungen werden in Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern (Bund/Kommunen) sowie den Gewerkschaften ausgehandelt.
GEWERKSCHAFTEN SETZEN VERBESSERUNGEN DURCH
Für Auszubildende und Praktikanten in Bund und Kommunen erhöhten sich die Vergütungen und Entgelte zuletzt zum 01.03.2019 um 50 Euro. Für das Jahr 2020 gibt es dort keine weitere Erhöhung. Die aktuellen Entgelte finden Sie auf dieser Seite. Neben der Tariferhöhung konnten die Gewerkschaften für Auszubildende und Praktikanten einen weiteren Urlaubstag (nunmehr 30 Tage) durchsetzen. Ebenso wurde für Auszubildende die Übernahmeregelung bis zum Oktober 2020 verlängert.
Monatliches Ausbildungsentgelt bei Bund und Kommunen
Tabelle TVAöD ab 01.03.2019
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Ausbildungsvergütungen in den Ländern (TV-L)
Im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes der Länder sind u.a. auch die Ausbildungsvergütungen geregelt. Die Arbeitgeber der Länder haben sich in einer Tarifgemeinschaft – TdL – zusammengeschlossen (mit Ausnahme von Hessen gehören alle Länder der TdL an).
Die Entgelte für Auszubildende und Praktikanten erhöhten sich durch das Tarifergebnis der Länder im Frühjahr 2019 zum 01.01.2019 um 50,00 Euro. Die aktuellen Beträge fi nden Sie in den unteren Tabellen. Zum 01.01.2020 gibt es eine weitere Erhöhung um 50 Euro. Neben höheren Vergütungen haben die Gewerkschaften für Auszubildende und Praktikanten auch Verbesserungen beim Urlaub (29 statt 28 Tage) und der Beschäftigungssicherung erreicht (Übernahme nach bestandener Abschlussprüfung).
Jahressonderzahlung (sogenanntes Weihnachtsgeld)
Auszubildende und Praktikanten, die jeweils am 01. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Höhe von 95 Prozent der Ausbildungsvergütung (Tarifgebiet West). Für Auszubildende im Osten ist ab 2019 die Angleichung an das Westniveau vorgesehen.
Monatliches Ausbildungsentgelt in den Ländern
...............TVA-L BBiG.....................................TVA-L Pflege.............................TVA-L Gesundheit
UT 20200607