Bezüge von Praktikantinnen und Praktikanten bei Bund/Kommunen und den Ländern (ohne Hessen)

 

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Bezüge von Praktikantinnen und Praktikanten bei Bund/Kommunen und den Ländern (ohne Hessen)

Praktikanten (TVöD-Bund/Kommunen)

Die Entgelte für Auszubildende, Praktikanten und Studierende von Bund und Kommunen sind in den Tarifverträgen geregelt. Die Vergütungen werden in Verhandlungen zum TVöD zwischen den jeweiligen Arbeitgebern und den Gewerkschaften ausgehandelt. Die Entgelte für Studierende  finden Sie in diesem Kapitel.

 

> Ergebnis der Tarifrunde 2020 bis 2022

Die Tarifeinigung vom 25.10.2020 sieht vor, die Auszubildendenvergütung und Praktikumsentgelte zwei Mal um je 25 Euro zu erhöhen (ab 01.04.2021 und ab 01.04.2022). Die Studienentgelte werden ab 01.04.2021 um 50,00 Euro und zum 01.04.2022 um weitere 25,00 Euro pro Monat erhöht.

In der Tabelle finden Sie die aktuellen Werte ab 01.04.2022.

 

GEWERKSCHAFTEN SETZEN VERBESSERUNGEN DURCH
Für Praktikanten in Bund und Kommunen erhöhten sich die Vergütungen und Entgelte zuletzt zum 01.03.2019 um 50 Euro. Für das Jahr 2020 gibt es dort keine weitere Erhöhung. Die aktuellen Entgelte finden Sie auf dieser Seite. Neben der Tariferhöhung konnten die Gewerkschaften für Praktikanten einen weiteren Urlaubstag (nunmehr 30 Tage) durchsetzen. 

 

Monatliches Entgelt für Praktikanten (Bund/Kommunen)
Tabelle Praktikanten (TVPöD) ab 01.04.2022

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Bezüge von Praktikanten in den Ländern (TV-L)

 

Entgelte von Praktikanten bei den Ländern (TVA-L)

Im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes der Länder sind u.a. auch die Ausbildungsvergütungen geregelt. Die Arbeitgeber der Länder haben sich in einer Tarifgemeinschaft – TdL – zusammengeschlossen (mit Ausnahme von Hessen gehören alle Länder der TdL an).

Die monatlichen Entgelte für Auszubildende und Praktikanten haben sich durch das Tarifergebnis vom 29.11.2021 ab Dezember 2022 um 50 Euro und im Gesundheitswesen um 70 Euro erhöht.

Neben höheren Vergütungen haben die Gewerkschaften für Auszubildende und Praktikanten im Jahr 2019 auch Verbesserungen beim Urlaub (29 statt 28 Tage) und der Beschäftigungssicherung erreicht (Übernahme nach bestandener Abschlussprüfung).

Jahressonderzahlung (sogenanntes Weihnachtsgeld)

Auszubildende und Praktikanten, die jeweils am 01. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Höhe von 95 Prozent der Ausbildungsvergütung (Tarifgebiet West). Für Auszubildende und Praktikanten im Osten gilt seit 2019 die Angleichung an das Westniveau.

 

 


 

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Red 20230212 /  20200607

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