Lexikon Personalräte - Buchstabe J
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neuer Artikel
  
Von den Mitgliedern in Personalvertretungen erwartet man in besonderer Weise, dass sie kompetente Auskünfte erteilen. Hierzu ist es für jeden Personalrat unabdingbar notwendig, auf dem Laufenden und gut informiert zu sein.
Unsere Buchtipps
Eine wichtige Hilfestellung bieten die sachkundigen Publikationen des Bund-Verlages, beispielsweise Bücher zu folgenden Themengruppen:
- Bücher für das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht >>>weiter 
- Gesetze und Kommentare zum Personalvertretungsrecht >>>weiter 
- Bücher für die Praxis des Personalvertretungsrechts >>>weiter 
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| J  Jobrotation  Jugendliche- in Obhut genommene
 Jugend- und Auszubildenden-stufenvertretungen
 - Amtszeit
 - Aufgaben
 - Bezirks-jugend- und Aus-
 zubildendenvertretung
 - Bildung
 - Bundesnachrichtendienst
 - Geschäftsführung
 - Haupt-Jugend- und Auszu-
 bildendenvertretung
 - Rechtsstellung
 - Wahl der
 - Zusammenarbeit mit dem
 Bezirks- bzw. Hauptperso-
 nalrat
 Jugend- und Auszubildenden-versammlung
 - Allgemeines
 - Arten
 - außerordentliche
 - Bundesnachrichtendienst
 - Einberufung
 - Hausrecht
 - Leitung
 - ordentliche
 - Tätigkeitsbericht
 - Teilnahme des Personalrats-
 vorsitzenden
 - Teilnahme eines beauftragten
 Personalratsmitglieds
 - Teilnehmerkreis
 - Verweisung
 Jugend- und Auszubildenden-vertretung(en)
 - allgemeine Aufgaben
 - Amtszeit
 - Amtszeiten-Gesetz
 - Anberaumung der Sitzungen
 - Anregungen
 - Anschläge
 - Antragsrecht gegenüber dem
 Personalrat
 - Arbeitsbefreiung
 - Aufgaben
 - Auflösung
 - Ausschluss
 - Aussetzung von Personalrats-
 beschlüssen
 - Beamte im Vorbereitungs-
 dienst
 - Beamte während des
 Aufstiegs
 - Befugnisse
 - Bekanntmachungen
 - beratende Teilnahme an
 Personalratssitzungen
 | - berufliche Ausbildung- Berufsausbildungs-
 verhältnis nach dem
 Berufsbildungsgesetz
 - Beschwerden
 - Bildung
 - Bundesgrenzschutz
 - Büropersonal
 - Doppelmitgliedschaft
 - ehrenamtliche
 Tätigkeit
 - einbezogener
 Personenkreis
 - elektronische
 Kommunikation
 - Entgegennahme von
 Anregungen und
 Beschwerden
 - Erlöschen der Mit-
 gliedschaft
 - Errichtung
 - Fachliteratur
 - Freistellung zur
 Durchführung von
 Aufgaben
 - Freizeitausgleich
 - Größe
 - in den Ländern
 - in § 57 BPersVG
 genannte Beschäftigte
 - Informationsschriften
 - integrierter Bestandteil
 der Personalvertretung
 - jugendliche
 Beschäftigte
 - kein selbständiges
 Organ
 - keine Beiträge
 - keine Teilnahme an
 Sitzungen des VS-
 Ausschusses
 - konstituierende
 Sitzung
 - Kosten
 - Mindestzahl von in § 57
 BPersVG genannten
 Beschäftigten
 - Monatsgespräch
 - nichtjugendliche
 Beschäftigte in berufl-
 icher Ausbildung
 - parteipolitische
 Betätigung
 - Personalratssitzung
 auf Antrag
 - Rechtsstellung
 - Ruhen der
 Mitgliedschaft
 - Sachaufwand
 - Schulungs- und Bild-
 ungsveranstaltungen
 | - Schutzvorschriften - Sitzungen
 - Sprechstunden
 - Stellvertreter des
 Vorsitzenden
 - Stimmrecht der Jugend-
 und Auszubildenden-
 vertreter im
 Personalrat
 - Teilnahme am Monats-
 gespräch
 - Teilnahme an Sprech-
 stunden des  Personal-
 rats
 - Teilnahme eines Personal-
 ratsmitglieds an den
 Sitzungen
 - Übernahme von Auszu-
 bildenden
 - Überwachungsaufgabe
 - Umwandlung der Jugend-
 vertretung
 - Unterrichtung durch den
 Personalrat
 - vertretener Personenkreis
 - Verweisungen
 - Voraussetzungen für die
 Errichtung
 - Vorhandensein eines
 Personalrats
 - Vorsitzender
 - Wahl der
 - Wegfall des Personalrats
 - weitere Sitzungen
 - Zusammenarbeit mit
 dem Personalrat
 - Zusammensetzung
 Jugend- und Auszubildenden-vertretungen in den Ländern
 - Anbindung an die Personal-
 vertretung
 - Aufgaben
 - Befugnisse gegenüber der
 Personalvertretung
 - Bremen
 - Gesamt-Jugend- und
 Auszubildendenver-
 tretungen
 - Größe
 - jugendliche Beschäftigte
 - Jugend- und Auszubilden-
 denstufenvertretungen
 - Personenkreis
 - Pflicht zur Bildung
 - Wählbarkeit
 - Wahlberechtigung
 - zu ihrer Berufausbildung
 Beschäftigte
 Justizverwaltung  | 
  
  
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