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Lehrerinnen / Lehrer

Gemessen am Personalumfang sind in allen Bundesländern der Bildungssektor mit den Schulen und Hochschulen, Polizei und Finanzverwaltung am stärksten.

An den öffentlichen Schulen (allgemeine und berufliche Schulen) sind im laufenden Schuljahr rund 800.000 (793.200) Lehrerinnen und Lehrer tätig. Die Kultusministerien der Länder sind für die innere Schulverwaltung zuständig, d.h. für die Ausbildung und Anstellung der Lehrkräfte, ferner für die Lehrpläne und Gestaltung des Unterrichts sowie für die Aufsicht über die Schulen. Die Landeszuständigkeit umfasst sämtliche Schularten einschließlich der Berufsschulen und die Aufsicht über die Privatschulen (zu den Privatschulen S. 18). Über die ständige Einrichtung der Kultusministerkonferenz koordinieren die Länder u.a. die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen. Für die äußeren Schulangelegenheiten sind in der Regel die Kommunen zuständig, d.h. für den Schulbau, die Ausstattung der Schulen mit Mobiliar und Lehrmitteln sowie für die Verwaltungskräfte.


 

 

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