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Tipps zum BerufsStart im öffentlichen Dienst: Schutzkleidung
Musst du aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder auf Anordnung des Arbeitgebers Schutzkleidung tragen, ist dir diese unentgeltlich und in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Die Reinigung der Schutzkleidung muss ebenfalls auf Kosten des Arbeitgebers durchgeführt werden. Schutzkleidung, die man selbst beschafft (z. B. Schuhe) sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar.
Publikationen für Beamte und den öffentlichen Dienst |
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