Tipps zum BerufsStart im öffentlichen Dienst: Jugendschutzgesetz (JuSchG)
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Tipps zum BerufsStart im öffentlichen Dienst: Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das Jugendschutzgesetz gilt nur bis zum 18. Lebensjahr. Mit Beginn der Volljährigkeit gibt es keinerlei begrenzte Ausgehzeiten, auch Alkohol darf nun gekauft und getrunken werden. Und: Filme, Games, Videos, kurz, alles, was bisher unter Altersbeschränkung fiel, gilt ab 18 nicht mehr und darf nun gekauft, gesehen oder geliehen werden.
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