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Tipps zum BerufsStart im öffentlichen Dienst: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

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Tipps zum BerufsStart im öffentlichen Dienst: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt ab der Volljährigkeit nicht mehr. Es dürfen mehr als 40 Stunden die Woche gearbeitet werden, Akkord-, Schicht- sowieWochenendarbeit sind nun erlaubt genauso wie Arbeiten, die möglicherweise gefährdend sein könnten.
Der Arbeitgeber kann nun auch die Pausenzeit von bisher 1 Stunde auf eine halbe Stunde verkürzen, wenn die tägliche Arbeitszeit mindestens 6 Stunden beträgt. Zum Wortlaut des JArbSchG geht es hier: >>>weiter


Ratgeber für Beamte und den öffentlichen Dienst

Mit dem RatgeberService des DBW sind Beschäftigte in Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes gut und aktuell informiert. Die Ratgeber "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst", "Die Beamtenversorgung", "Die Beihilfe", "Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD)" und "BerufsStart im öffentlichen Dienst" sind übersichtlich gegliedert und erläutern selbst komplizierte Sachverhalte verständlich. Beispiele aus der Praxis und Muster-Checklisten verleihen den Ratgebern einen hohen Gebrauchswert. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro. Zur Bestellung >>>weiter   

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