Tipps zum BerufsStart im öffentlichen Dienst: Schwerbehinderung
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Tipps zum BerufsStart im öffentlichen Dienst: Schwerbehinderung
„Behinderung" ist in unserer Gesellschaft ein Tabu-Thema, in erster Linie, weil viele nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen beziehungsweise wie sie mit den Menschen, umgehen sollen, die eine Behinderung haben. Behinderte Menschen gehören leider zu den so genannten Randgruppen. Der Staat versucht genau das zu verhindern und hat Gesetze und Verordnungen erlassen, die ermöglichen, dass Behinderte in die „normale" Gesellschaft integriert werden. So gibt es beispielsweise in Unternehmen, die mindestens fünf schwer behinderte Menschen beschäftigen, gleichzeitig auch eine Schwerbehindertenvertretung. Sie wird in den Betrieben oder Dienststellen gewählt und stehen den behinderten Kollegen mit ihrer Beratung zur Seite, sie sorgen dafür, dass Gesetze wie das Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise Verordnungen und sämtliche vereinbarten Verträge und Anordnungen für Menschen mit Behinderungen eingehalten werden.
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