BerufsStart im öffentlichen Dienst: Berufsunfähigkeit

 

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Tipps für den BerufsStart: Berufsunfähigkeit

 

Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen.

Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben.

Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im Allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.

Wir empfehlen den Berufseinsteigern im öffentlichen Dienst, sich über geeignete finanzielle Absicherungen bei Berufsunfähigkeit zu informieren. Der Gesetzgeber hat sich hier weit zurückgezogen, daher ist eine private  Berufsunfähigkeitsversicherung mehr als sinnvoll.

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