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   A k t u e l l e    M e l d u n g e n : Tarifreform im öffentlichen Dienst 
 Ab 1. Oktober 2005 werden der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) abgeschafft und durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt. Die Neuregelung gilt jeoch vorerst nur für die Bereiche des "Bundes und der Gemeinden". Für Landesbeschäftgite gelten die alten Regelungen vorerst weiter. Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen werden ab 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" in Kraft treten.  Für die Länder sind ebenfalls neue Regelungen in Kraft getreten. Seit 1.11.2006 gelten auch dort neue tarifliche Regelungen. Der TV-L hat insoweit sowohl den BAT / BAT-O als auch den MTArb / MTArb-O abgelöst. 
 Tarifrecht im öffentlichen Dienst Das neue Tarifrecht für den  Der TVöD im Wortlaut  - Allgemeiner Teil >>>weiter  - Besonderer Teil  Überleitungsregelungen  Bundesangestelltentarifvertrag  Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen  Tarifvertrag für Auszubildende im  Tarifvertrag für Praktikantinnen  Zum Wortlaut des neuen "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)" >>>weiter 
 
 
öffentlichen Dienst >>>weiter
 
(BAT) >>>weiter 
und Arbeiter  >>>weiter 
 
öffentlichen Dienst  >>>weiter 
und Praktikanten im öffentlichen 
Dienst  >>>weiter   
Ab 1. Oktober 2005 werden der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) abgeschafft und durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt. Die Neuregelung gilt jeoch vorerst nur für die Bereiche des "Bundes und der Gemeinden". Für Landesbeschäftgite gelten die alten Regelungen vorerst weiter. Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen werden ab 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" in Kraft treten.
Für die Länder sind ebenfalls neue Regelungen in Kraft getreten. Seit 1.11.2006 gelten auch dort neue tarifliche Regelungen. Der TV-L hat insoweit sowohl den BAT / BAT-O als auch den MTArb / MTArb-O abgelöst.
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 Tarifrecht im öffentlichen Dienst Das neue Tarifrecht für den  Der TVöD im Wortlaut - Allgemeiner Teil >>>weiter - Besonderer Teil Überleitungsregelungen  | 
 Bundesangestelltentarifvertrag  Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen   | 
 Tarifvertrag für Auszubildende im  Tarifvertrag für Praktikantinnen   | 
Zum Wortlaut des neuen "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)" >>>weiter
Ab 1. Oktober 2005 werden der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) abgeschafft und durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt. Die Neuregelung gilt jeoch vorerst nur für die Bereiche des "Bundes und der Gemeinden". Für Landesbeschäftgite gelten die alten Regelungen vorerst weiter. Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen werden ab 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" in Kraft treten.
Für die Länder sind ebenfalls neue Regelungen in Kraft getreten. Seit 1.11.2006 gelten auch dort neue tarifliche Regelungen. Der TV-L hat insoweit sowohl den BAT / BAT-O als auch den MTArb / MTArb-O abgelöst.
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 Bundesangestelltentarifvertrag  Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen   | 
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Zum Wortlaut des neuen "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)" >>>weiterDie wichtigsten Kernpunkte des neuen TVöD haben wir hier zusammengefasst >>>weiter
Strukturreformgesetz des Beamtenrechts
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Reform des Beamtenrechts 
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