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BerufsStart im öffentlichen Dienst: Berufsunfähigkeit

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Tipps für den BerufsStart: Berufsunfähigkeit...

Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.

Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben.

Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im Allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.

EMPFEHLUNG: Damit Sie sich als Berufseinsteiger im öffentlichen Dienst für die richtige Absichrung gegen die Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit entscheiden, sollten Sie sich bei den Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst informieren. Dort haben Sie als Beschäftigter im öffentlichen Dienst die besten Vorteile. Die Mitgliedseinrichtungen im DBW kennen sich im öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten leistungsfähige Angebote zu günstigen Preisen.

Mehr Informationen zu den vorteilhaften Angeboten für Beamte (Beamtenanwärter) und Tarifbeschäftigte (Auszubildende) im öffentlichen Dienst finden Sie unter www.selbsthilfeeinrichtungen.de


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