Berufsstart im öffentlichen Dienst: Rund um die Ausbildung im öffentlichen Dienst (Kasten auf Seite 10)
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Untersuchung zur Ausbildungsleistung im öffentlichen Dienst
Die amtliche Statistik gibt über die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes nur unzureichend Auskunft. Dies gilt sowohl für die Berufsbildungsstatistik1) als auch für die Personalstatistik des öffentlichen Dienstes. 2)
Im Rahmen der Berufsbildungsstatistik zu den anerkannten Ausbildungsberufen erfolgt die statistische Zuordnung der Ausbildungsverhältnisse nach der für den jeweiligen Beruf zuständigen Stelle. Sie richtet sich nicht nach dem Wirtschaftssektor, in dem die Ausbildung tatsächlich stattfindet. Bildet der öffentliche Dienst zum Beispiel Bürokaufleute oder Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen aus, so wird diese Leistung im Ausbildungsbereich Industrie und Handel erfasst.
Die alleinige Berücksichtigung der Berufe des öffentlichen Dienstes (z. B. Verwaltungsfachangestellte/r) führt damit zu einer Unterschätzung der Ausbildungsleistung im öffentlichen Dienst. „Konsequenz ist, dass den einschlägigen Statistiken nicht zu entnehmen ist, wie viele Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) nun tatsächlich im öffentlichen Dienst ausgebildet werden."3)
Zwar werden in der Personalstatistik des öffentlichen Dienstes alle Auszubildenden erfasst, die von diesem Sektor ausgebildet werden – also auch Personen, die außerhalb der Kernberufe des öffentlichen Dienstes ausgebildet werden. Doch bezieht sich nur die Kategorie „Arbeiter in Ausbildung" ausschließlich auf (arbeiterrentenversicherungspflichtige) Auszubildende nach dem BBiG. Dagegen finden sich in der Kategorie der (angestelltenrentenversicherungspflichtigen) „Angestellten in Ausbildung" neben den Auszubildenden auch Personen aus anderen Bildungsgängen, z. B. Ärzte im Praktikum vor der Vollapprobation, Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr und Pflegepersonal in Ausbildung für den einfachen und mittleren Dienst. Eine Differenzierung dieser Ausbildungszahlen nach der jeweiligen Ausbildungsart (duale Ausbildung, Anerkennungsjahr etc.) ist hierbei nicht möglich. (Kastenende)
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