Neuregelung der Kriegsdienstverweigerung

 

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Seit 1.11.2003 ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung (KDVNeuRG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht für alle Kriegsdienstverweigerer ein einheitliches Anerkennungsverfahren vor. Künftig ist nur noch das Bundesamt für den Zivildienst zuständig. Die bisher dafür zuständigen Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung fallen ersatzlos weg.

Ein Kriegsdienstverweigerungsantrag muss nach dem neuen Recht nur noch einen

  • schriftlichen Antrag,
  • tabellarischen Lebenslauf
  • und die persönlichen Beweggründe für die Gewissensentscheidung enthalten.

Ein Führungszeugnis ist nicht mehr erforderlich. Das neue Verfahren setzt aber weiterhin die ernsthafte "Gewissensentscheidung" voraus. In Zweifelsfällen wird eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Erforderlichenfalls wird anschließend eine mündliche Anhörung durchgeführt. Gegen abgelehnte Anträge des Bundesamtes für den Zivildienst kann Widerspruch eingelegt werden. Danach steht der Rechtsweg offen.

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