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Zeugnisformulierungen

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Wenn Ihr Vorgesetzter oder Arbeitgeber in einer Beurteilung über Sie schreibt: „ ... hat unseren Erwartungen und Anforderungen entsprochen." mag das im ersten Augenblick sehr positiv klingen, jedoch in Relation zum Schulnotensystem gesetzt, bedeutet das ein „mangelhaft".
Zeugnisse können für die beruflicheWeiterentwicklung enorm wichtig sein – vor allem, wenn man sich auf eine andere Stelle außerhalb des Unternehmens bewirbt. Sie geben einen Einblick über den Entwicklungsstand und die Fähigkeiten des Beurteilten.
Da es verboten ist, negative Zeugnisse beziehungsweise Beurteilungen auszustellen, haben sich im Laufe der Jahre bestimmte Formulierungen durchgesetzt, die einer Bewertung wie dem Schulnotensystem gleich kommen. Das kann also bedeuten: was sich positiv liest, muss nicht zwingend positiv gemeint sein.
Sollten Sie sich bei einer Beurteilung über Sie und Ihre Tätigkeiten nicht sicher sein, wie Sie bewertet wurden beziehungsweise, was diese Formulierungen in Wahrheit aussagen, helfen Ihnen eventuell die folgenden Beispiele weiter – oder Sie fragen ein Mitglied der JAV um Rat.
Auch an die Beratungsstellen der Arbeitsämter kann man sich wenden, sie kennen ebenfalls die entsprechenden Formulierungen für Zeugnisse.

Ein Auszug der gängigsten Formulierungen:

... hat die übertragenen Aufgaben ...  
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt

 1

zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.  1,5
stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.  2
zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.  2,5
stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.  3
zu unserer Zufriedenheit erledigt.  4
insgesamt zufriedenstellend erledigt.  5
   
   

Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war  
stets vorbildlich  1
vorbildlich  1,5
stets gut/höflich und korrekt  2
gut/höflich und korrekt  3
zufriedenstellend/reibungslos und ungetrübt  4
insgesamt zufriedenstellend/im wesentlichen einwandfrei  5
   

Wird die Reihenfolge, in der die Vorgesetzten und Kollegen genannt werden, umgekehrt oder gar weg gelassen, bedeutet dies auch gleichzeitig eine negative Bewertung.

Wir waren mit ihren Leistungen in jeder Hinsicht
außerordentlich zufrieden

 1
Sie zeigte aktive und kooperative Mitarbeit  2
Sie hat zufriedenstellend gearbeitet  3
... zeigte Verständnis für seine Arbeit  4
... bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden  5
   
   
   


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